Geltungsbereich |
Auf
allen Weltmeeren (unter Mitführung)
1.
Personalausweis,
(Reisepass)
2.
Waffenbesitzkarte
3.
im europäischen Ausland:
Europäischer Feuerwaffenpass ggf. Einfuhrgenehmigung
andere Länder ggf. Einfuhrgenehmigung |
Ergänzung |
ACHTUNG:
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises
(FKN) für Seenotsignalmittel nach dem
Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und
die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16.
Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen
Sportbootführerscheins oder eines sonstigen
Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Die Prüfungen nehmen die Prüfungsausschüsse für amtliche
Sportbootführerscheine des DSV ab.
Im theoretischen Teil ist ein
Fragebogen
mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden
Fragen- und Antwortenkatalog
zu beantworten.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von
Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen
(Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw.
Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit
Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten
Signalmitteln/ Versagern).
Die Einzelheiten enthält die
Prüfungsordnung.
Die Kosten für die Prüfung und Erteilung in Höhe von 18,00 €
zuzüglich 7 % Umsatzsteuer werden bis zum Inkrafttreten der
geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine
Waffengesetz-Verordnung bei Bewerbern, die die Prüfung zum
Fachkundenachweis im Rahmen einer
Sportbootführerschein-Prüfung ablegen, nicht erhoben.
Gleiches gilt bei Bewerbern, die in den Jahren 2005, 2006
oder 2007 einen Sportbootführerschein erworben haben und
eine Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer
Sportbootführerschein-Prüfung nachholen. Dieses gilt nicht
im Fall der Wiederholung der Prüfung.
Reisekosten für die Mitglieder der Prüfungskommission und
Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen werden
nicht erhoben, sofern die Prüfung im Rahmen einer
Sportbootführerschein-Prüfung erfolgt.
Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN)
nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole
Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden
fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
Dieses ist für April 2008 in Aussicht gestellt.
Quelle: Deutscher
Segler-Verband (DSV) |