DHH - Zweigstelle Stuttgart


Führerscheine und Sachkundenachweise: Sachkundenachweis nach dem Waffen- u. Sprengstoffgesetz

Ausweis
Nachweis Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz
Geltungsbereich

Auf allen Weltmeeren (unter Mitführung)

1.   Personalausweis, (Reisepass)

2.   Waffenbesitzkarte

3.   im europäischen Ausland: Europäischer Feuerwaffenpass ggf. Einfuhrgenehmigung

      andere Länder ggf. Einfuhrgenehmigung

Prüfungszulassung

Voraussetzungen (sind nachzuweisen):

1.   ab 18 Jahre

2.   amtl. Sportbootführerschein

3.   Zuverlässigkeit

4.   persönliche Eignung

5.   Sachkunde

6.   Bedürfnis

Aussteller Prüfungs-Auschüsse des Deutschen Segler-Verbandes (DSV)
Ergänzung ACHTUNG:

Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Die Prüfungen nehmen die Prüfungsausschüsse für amtliche Sportbootführerscheine des DSV ab.
Im theoretischen Teil ist ein
Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.

Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Die Einzelheiten enthält die
Prüfungsordnung.
Die Kosten für die Prüfung und Erteilung in Höhe von 18,00 € zuzüglich 7 % Umsatzsteuer werden bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung bei Bewerbern, die die Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung ablegen, nicht erhoben. Gleiches gilt bei Bewerbern, die in den Jahren 2005, 2006 oder 2007 einen Sportbootführerschein erworben haben und eine Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung nachholen. Dieses gilt nicht im Fall der Wiederholung der Prüfung.
Reisekosten für die Mitglieder der Prüfungskommission und Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen werden nicht erhoben, sofern die Prüfung im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung erfolgt.
Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
Dieses ist für April 2008 in Aussicht gestellt.

Quelle: Deutscher Segler-Verband (DSV)

 

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Änderungen vorbehalten - Letzte Änderung: 14.02.2008 - Ansprechpartner: Hans-Jürgen Kießer

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