3 das bis 31. Dezember
1997 ausgestellte Sportschifferpatent ist weiterhin gültig für Fahrzeuge bis
60 m3 Wasserverdrängung und weniger als 25 m Länge.
4 das bis 31. Dezember
1997 ausgestellte Sportschifferzeugnis ist weiterhin gültig für Fahrzeuge bis
60 m3 Wasserverdrängung und weniger als 25 m Länge.
5 für einige Strecken ist
zusätzlich ein Streckenzeugnis erforderlich. |