DHH - Zweigstelle Stuttgart


Führerscheine und Sachkundenachweise: Sportpatent / Sportschifferzeugnis

Ausweis
Nachweis Sportpatent3
Fahrzeug

Fahrzeuge mit einer Länge > 15 m und < 25 m

Wasserstraßen Rhein (kann auf Teilstrecken beschränkt werden); auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen ebenfalls gültig5
Aussteller Wasser- und Schifffahrtsdirektionen West-, Süd- west u. Süd
Nachweis Sportschifferzeugnis4
Fahrzeug Fahrzeuge mit einer Länge > 15 m und < 25 m
Wasserstraßen Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins5
Aussteller Alle Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
Ergänzung

3 das bis 31. Dezember 1997 ausgestellte Sportschifferpatent ist weiterhin gültig für Fahrzeuge bis 60 m3 Wasserverdrängung und weniger als 25 m Länge.

4 das bis 31. Dezember 1997 ausgestellte Sportschifferzeugnis ist weiterhin gültig für Fahrzeuge bis 60 m3 Wasserverdrängung und weniger als 25 m Länge.

5 für einige Strecken ist zusätzlich ein Streckenzeugnis erforderlich.

 

 

Änderungen vorbehalten - Letzte Änderung: 20.06.2007 - Ansprechpartner: Hans-Jürgen Kießer

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